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   FG Hamburg, 15.03.1994 - V 193/92   

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FG Hamburg, 15.03.1994 - V 193/92 (https://dejure.org/1994,36531)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.1994 - V 193/92 (https://dejure.org/1994,36531)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 1994 - V 193/92 (https://dejure.org/1994,36531)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 683
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG München, 29.09.2010 - 4 K 1849/07

    Widerruf der Anerkennung eines Lohnsteuerhilfevereins - Kostentragungspflicht

    Bei der nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 1 Alternative 2 StberG geforderten Beurteilung, ob eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleistet ist, handelt es sich nicht nur um eine die Geschäftsführung in der Vergangenheit betreffende Bewertung, sondern auch um eine in die Zukunft gerichtete Prognoseentscheidung (BFH-Beschluss vom 29. August 2001 VII B 33/01, juris.de; FG Hamburg Urteil vom 15. März 1994 V 193/92, EFG 1994 683).
  • FG Nürnberg, 18.02.2005 - VII 8/03

    Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein bei Nichtgewährung einer

    Solche sind dann gegeben, wenn der Verein in schwerwiegender Weise gegen gewichtige gesetzliche Ge- oder Verbote verstößt, die unmittelbar die Ausübung der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen durch den Verein betreffen und deren Erfüllung dem Schutz der Mitglieder und der Allgemeinheit dient, aber auch solche, die der Aufsichtsbehörde eine wirksame Kontrolle dazu ermöglichen sollen, ob der Verein seine Pflichten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zuverlässig erfüllt (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 15.03.1994 V 193/92, EFG 1994, 683; FG des Landes Brandenburg, Urteile vom 15.11.2000 2 K 2247/99, EFG 2001, 164 und vom 12.12.2001 2 K 2560/99, EFG 2002, 225).
  • FG Brandenburg, 15.11.2000 - 2 K 2247/99

    Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein wegen nicht ordnungsgemäßer

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